Heidelberger Katechismus Frage ...
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Die 129 Fragen des Heidelberger Katechismus - ohne die Antworten!
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1. Was ist dein einziger Trost im Leben und im Sterben?

2. Was musst du wissen, damit du in diesem Trost selig leben und sterben kannst?

3. Woher erkennst du dein Elend?

4. Was fordert denn Gottes Gesetz von uns?

5. Kannst du das alles vollkommen halten?

6. Hat denn Gott den Menschen so böse und verkehrt erschaffen?

7. Woher kommt denn diese böse und verkehrte Art des Menschen?

8. Sind wir aber so böse und verkehrt, dass wir ganz und gar unfähig sind zu irgendeinem Guten und geneigt zu allem Bösen?

9. Tut denn Gott dem Menschen nicht Unrecht, wenn er in seinem Gesetz etwas fordert, was der Mensch nicht tun kann?

10. Will Gott diesen Ungehorsam ungestraft lassen?

11. Ist denn Gott nicht auch barmherzig?

12. Wenn wir also nach dem gerechten Urteil Gottes schon jetzt und ewig Strafe verdient haben, wie können wir dieser Strafe entgehen und wieder Gottes Gnade erlangen?

13. Können wir aber selbst für unsere Schuld bezahlen?

14. Kann aber irgendein Geschöpf für uns bezahlen?

15. Was für einen Mittler und Erlöser müssen wir denn suchen?

16. Warum muss er ein wahrer und gerechter Mensch sein?

17. Warum muss er zugleich wahrer Gott sein?

18. Wer ist denn dieser Mittler, der zugleich wahrer Gott und ein wahrer, gerechter Mensch ist?

19. Woher weißt du das?

20. Werden denn alle Menschen wieder durch Christus gerettet, so wie sie durch Adam verloren gegangen sind?

21. Was ist wahrer Glaube?

22. Was ist für einen Christen notwendig zu glauben?

23. Wie lautet dieses Glaubensbekenntnis?

24. Wie wird das Glaubensbekenntnis eingeteilt?

25. Warum nennst du denn drei: den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist, wo doch Gott nur einer ist?

26. Was glaubst du, wenn du sprichst: „Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer Himmels und der Erde“?

27. Was verstehst du unter der Vorsehung Gottes?

28. Was nützt uns die Erkenntnis der Schöpfung und Vorsehung Gottes?

29. Warum wird der Sohn Gottes Jesus, das heißt „Heiland“ genannt?

30. Glauben denn auch die an den einzigen Heiland Jesus, die Heil und Seligkeit bei den Heiligen, bei sich selbst oder anderswo suchen?

31. Warum wird er Christus, das heißt „Gesalbter“ genannt?

32. Warum wirst aber du ein Christ genannt?

33. Warum heißt Jesus Christus „Gottes eingeborener Sohn“, da doch auch wir Kinder Gottes sind?

34. Warum nennst du ihn „unseren Herrn“?

35. Was bedeutet: „Empfangen durch den heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria“?

36. Was nützt es dir, dass er durch den heiligen Geist empfangen und von der Jungfrau Maria geboren ist?

37. Was verstehst du unter dem Wort „gelitten“?

38. Warum hat er unter dem Richter Pontius Pilatus gelitten?

39. Bedeutet sein Tod am Kreuz mehr, als wenn er eines anderen Todes gestorben wäre?

40. Warum hat Christus den Tod erleiden müssen?

41. Warum ist er begraben worden?

42. Warum müssen wir noch sterben, obwohl Christus für uns gestorben ist?

43. Welchen weiteren Nutzen haben wir aus Opfer und Tod Christi am Kreuz?

44. Warum folgt „abgestiegen zu der Hölle“?

45. Was nützt uns die Auferstehung Christi?

46. Wie verstehst du, dass es heißt „aufgefahren in den Himmel“?

47. Ist denn Christus nicht bei uns bis ans Ende der Welt, wie er uns verheißen hat?

48. Werden aber auf diese Weise nicht Gottheit und Menschheit in Christus voneinander getrennt, wenn er nach seiner menschlichen Natur nicht überall ist, wo er nach seiner Gottheit ist?

49. Was nützt uns die Himmelfahrt Christi?

50. Warum wird hinzugefügt „er sitzt zur Rechten Gottes“?

51. Was nützt uns diese Herrlichkeit unseres Hauptes Christus?

52. Was tröstet dich die Wiederkunft Christi, „zu richten die Lebenden und die Toten“?

53. Was glaubst du vom heiligen Geist?

54. Was glaubst du von der „heiligen allgemeinen christlichen Kirche“?

55. Was verstehst du unter der „Gemeinschaft der Heiligen“?

56. Was glaubst du von der „Vergebung der Sünden“?

57. Was tröstet dich die „Auferstehung der Toten“?

58. Was tröstet dich die Verheißung des ewigen Lebens?

59. Was hilft es dir aber nun, wenn du das alles glaubst?

60. Wie bist du gerecht vor Gott?

61. Warum sagst du, dass du allein durch den Glauben gerecht bist?

62. Warum können denn unsere guten Werke uns nicht ganz oder teilweise vor Gott gerecht machen?

63. Verdienen aber unsere guten Werke nichts, obwohl Gott sie doch in diesem und dem zukünftigen Leben belohnen will?

64. Macht aber diese Lehre die Menschen nicht leichtfertig und gewissenlos?

65. Wenn nun allein der Glaube uns Anteil an Christus und allen seinen Wohltaten gibt, woher kommt solcher Glaube?

66. Was sind Sakramente?

67. Sollen denn beide, Wort und Sakrament, unseren Glauben auf das Opfer Jesu Christi am Kreuz als den einzigen Grund unserer Seligkeit hinweisen?

68. Wieviel Sakramente hat Christus im Neuen Testament eingesetzt?

69. Wie wirst du in der heiligen Taufe erinnert und gewiss gemacht, dass das einmalige Opfer Christi am Kreuz dir zugut kommt?

70. Was heißt, mit dem Blut und Geist Christi gewaschen sein?

71. Wo hat Christus verheißen, dass wir so gewiss mit seinem Blut und Geist wie mit dem Taufwasser gewaschen sind?

72. Ist denn das äußerliche Wasserbad selbst die Abwaschung der Sünden?

73. Warum nennt denn der Heilige Geist die Taufe das „Bad der Wiedergeburt“ und die „Abwaschung der Sünden“?

74. Soll man auch die kleinen Kinder taufen?

75. Wie wirst du im heiligen Abendmahl erinnert und gewiss gemacht, dass du an dem einzigen Opfer Christi am Kreuz und allen seinen Gaben Anteil hast?

76. Was heißt, den gekreuzigten Leib Christi essen und sein vergossenes Blut trinken?

77. Wo hat Christus verheißen, dass er die Gläubigen so gewiss mit seinem Leib und Blut speist und tränkt, wie sie von diesem gebrochenen Brot essen und von diesem Kelch trinken?

78. Werden denn Brot und Wein in Leib und Blut Christi verwandelt?

79. Warum nennt denn Christus das Brot seinen Leib und den Kelch sein Blut oder nennt den Kelch den neuen Bund in seinem Blut, und warum spricht Paulus von der Gemeinschaft des Leibes und Blutes Jesu Christi?

80. Was ist für ein Unterschied zwischen dem Abendmahl des Herrn und der päpstlichen Messe?

81. Welche Menschen sollen zum Tisch des Herrn kommen?

82. Dürfen aber zum heiligen Abendmahl auch solche zugelassen werden, die sich in ihrem Bekenntnis und Leben als Ungläubige und Gottlose erweisen?

83. Was ist das Amt der Schlüssel?

84. Wie wird das Himmelreich durch die Predigt des heiligen Evangeliums auf- und zugeschlossen?

85. Wie wird das Himmelreich durch die christliche Bußzucht zu- und aufgeschlossen?

86. Da wir nun aus unserm Elend ganz ohne unser Verdienst aus Gnade durch Christus erlöst sind, warum sollen wir gute Werke tun?

87. Können denn auch die selig werden, die sich von ihrem undankbaren, unbußfertigen Leben nicht zu Gott bekehren?

88. Worin besteht die wahrhaftige Buße oder Bekehrung des Menschen?

89. Was heißt Absterben des alten Menschen?

90. Was heißt Auferstehen des neuen Menschen?

91. Was sind denn gute Werke?

92. Wie lautet das Gesetz des HERRN?

93. Wie werden diese Gebote eingeteilt?

94. Was fordert der Herr im ersten Gebot?

95. Was ist Götzendienst?

96. Was will Gott im zweiten Gebot?

97. Darf man denn gar kein Bild machen?

98. Dürfen denn nicht die Bilder als „der Laien Bücher“ in den Kirchen geduldet werden?

99. Was will Gott im dritten Gebot?

100. Ist es denn eine so schwere Sünde, Gottes Namen mit Schwören und Fluchen zu lästern, dass Gott auch über die zürnt, die nicht alles tun, um es zu verhindern?

101. Darf man aber überhaupt bei dem Namen Gottes einen Eid schwören?

102. Darf man auch bei den Heiligen oder anderen Geschöpfen schwören?

103. Was will Gott im vierten Gebot?

104. Was will Gott im fünften Gebot?

105. Was will Gott im sechsten Gebot?

106. Redet denn dieses Gebot nur vom Töten?

107. Haben wir das Gebot schon erfüllt, wenn wir unseren Nächsten nicht töten?

108. Was will Gott im siebenten Gebot?

109. Verbietet Gott in diesem Gebot allein den Ehebruch?

110. Was verbietet Gott im achten Gebot?

111. Was gebietet dir aber Gott in diesem Gebot?

112. Was will Gott im neunten Gebot?

113. Was will Gott im zehnten Gebot?

114. Können aber die zu Gott Bekehrten diese Gebote vollkommen halten?

115. Warum lässt uns Gott denn die zehn Gebote so eindringlich predigen, wenn sie doch in diesem Leben niemand halten kann?

116. Warum ist den Christen das Gebet nötig?

117. Was gehört zu einem Gebet, damit es Gott gefällt und von ihm erhört wird?

118. Was hat uns Gott befohlen, von ihm zu erbitten?

119. Wie lautet dieses Gebet

120. Warum hat uns Christus befohlen, Gott so anzureden: „Unser Vater“?

121. Warum wird hinzugefügt: „im Himmel“?

122. Was bedeutet die erste Bitte: „Geheiligt werde dein Name“?

123. Was bedeutet die zweite Bitte: „Dein Reich komme“?

124. Was bedeutet die dritte Bitte: „Dein Wille geschehe wie im Himmel so auf Erden“?

125. Was bedeutet die vierte Bitte: „Unser tägliches Brot gib uns heute“?

126. Was bedeutet die fünfte Bitte: „Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern“?

127. Was bedeutet die sechste Bitte: „Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen“?

128. Wie beschließt du dieses Gebet: „Dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit“?

129. Was bedeutet das Wort: „Amen“?

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Die Einführung des Heidelberger Katechismus in der Grafschaft Bentheim

Von Hans-Jürgen Schmidt

Die Bentheimer Grafen der Reformationszeit

Im Jahre 1544 führte Graf Arnold I.[1] (1497 – 1553) in den Grafschaften Bentheim und Steinfurt die Reformation lutherischer Prägung ein. Sein Sohn, Eberwin III. (1536 – 1562) heiratete Anna von Tecklenburg (1528 – 1582). Durch diese Heirat kamen auch die Tecklenburger Gebiete in den Verbund der Grafschaften. Ihr Sohn Arnold II.[2] (1554 – 1606) übernahm im Jahre 1572 die Regierungsgeschäfte von seiner Mutter. Er hatte die Hohe Schule in Herborn und die Universität in Straßburg besucht. Straßburg war zu dieser Zeit eine Hochburg der Reformierten aus der Schweiz. So hatte er Kontakt zu Johannes Sturm, einem Schüler des Reformators Johannes Calvin in Genf. Für seine konfessionelle und dynastische Politik entscheidend wurde seine Ehe mit Magdalena von Neuenahr (1551 – 1627). Zwischen dem Hause Neuenahr – Moers und den Oraniern in den Niederlanden bestanden enge Verbindungen.

„Magdalena von Neuenahr-Alpen (*um 1550; † 13. Januar 1626) war Erbtochter des Hauses Neuenahr-Alpen, durch Erbe Gräfin von Limburg und durch Heirat Gräfin von Tecklenburg. Sie war eine Tochter des Grafen Gumprecht II. von Neuenahr-Alpen und Gräfin Amöna, Tochter von Graf Wirich V. von Daun-Falkenstein. Magdalena heiratete am 26. Juli 1573 in Wesel Graf Arnold II. (IV.) von Bentheim. Beide führten ein glückliches Familienleben. Mit ihrem Ehemann hatte sie sieben Söhne und vier Töchter. Die Familie hielt abwechselnd Hof in Bentheim, Steinfurt und im Alter vor allem in Tecklenburg.
Von erheblicher Bedeutung war, dass über Magdalenas Familie enge Beziehungen zu den führenden Fürsten der reformierten Bewegung im Heiligen Römischen Reich bestanden. Ihre Schwester Amalie war mit Kurfürst Friedrich III. verheiratet. Ihr Bruder Adolf war ebenfalls ein führender Vertreter des Calvinismus. Im Jahr der Eheschließung trat ihr Mann ebenfalls zum reformierten Glauben über. Für diesen Schritt dürfte die Ehe mit Magdalena und ihre familiären Verbindungen eine Rolle gespielt haben. In einem längeren Prozess wurde die neue Konfession in den zur Grafschaft Tecklenburg gehörenden Gebieten eingeführt.“[3]
1575 und 1576 hatte Arnold in Burgsteinfurt zeitweilig Johann Kemener, den reformierten Prediger auf Haus Merveld bei Dülmen, bei sich zu Gast. Mit seiner ganzen Familie feierte er am 2. Advent 1575 das Abendmahl nach reformiertem Ritus. 1576 wurde Johann Kemener endgültig Hofprediger des Grafen. Von da an war die gräfliche Familie reformiert. Die Grafenmutter Anna von Tecklenburg und die Kirchen aller bentheimischen Landesteile blieben jedoch zunächst lutherisch.
Erst nach dem Tod seiner Mutter im Jahre 1582 ging Arnold II. daran, die reformierte Kirchenordnung auch in den Bentheimer Kirchen einzuführen. Im Spätherbst 1587 versammelte der Graf in Tecklenburg seine Räte, einige bereits reformierte Adlige und die Pastoren von Tecklenburg, Schüttorf und Nordhorn zur Beratung einer neuen Kirchenordnung. Neben dem Hofprediger Kemener waren auch die genannten Pfarrer bereits reformiert gesinnt.
 
Die „reformierte Reformation“ von 1588
Im Jahre 1588 führte Graf Arnold II von Bentheim, Steinfurt und Tecklenburg eine neue Kirchenordnung ein. Er hatte beschlossen, die Kirchen und Gottesdienste in seinem Land von den katholischen Resten zu reinigen und die reformierte Lehre einzuführen. Sicherlich hat es zu dieser Zeit Anstöße von außen gegeben, wie etwa der Einzug der Jesuiten in Münster im Jahre 1587. Der Zeitpunkt der Einführung des reformierten Bekenntnisses in seinen Ländern ist auch politisch bedingt gewesen.
Einen wichtigen Einfluss auf den Grafen hatte sicher auch seine Frau, Magdalene von Neuenahr. Ihr Bruder, Adolf von Neuenahr (Moers), hatte in seiner Grafschaft bereits 1581 eine neue Kirchenordnung eingeführt. Sie wurde zum Vorbild der neuen Bentheim – Tecklenburger Ordnung.
Wichtig sind auch die Verbindungen zu der Hohen Schule von Herborn. 1584 hatte Graf Johann VI. die Hohe Schule in Herborn gegründet. Mit dem Juristen Johannes Althusius bekam sie schnell einen guten Ruf und wurde zum Vorbild für andere Hohe Schulen, so auch für die Hohe Schule in Steinfurt. Ab 1584 war Caspar Olevianus, der Verfasser der kurpfälzischen Kirchenordnung, in deren Mittelpunkt der Heidelberger Katechismus stand, Professor in Herborn. 1586 tagte in Herborn eine reformierte Generalsynode der Grafschaften Nassau-Siegen-Dillenburg, Wittgenstein, Solms und Wied, auf der eine neue Kirchenordnung beschlossen wurde. Sie basierte auf der Middelburger Kirchenordnung von 1581 und der kurpfälzischen Kirchenordnung von 1563.
Dem Vorbild der genannten Grafschaften folgte jetzt auch Graf Arnold. Am 2. Oktober 1588 ließ er seine Burgmänner nach Tecklenburg kommen und eröffnete ihnen, dass er für seine Gebiete eine neue Kirchenordnung einführen wolle. Nach längeren Auseinandersetzungen stimmten die Burgmänner zu. Der Gottesdienst und das religiöse Leben in den Kirchengemeinden sollte neu geordnet werden. Mit der Kirchenordnung wurde auch der Heidelberger Katechismus eingeführt. Er wird zwar nicht direkt genannt, seine Redewendungen finden sich aber in vielen Gebeten. Die Bentheim – Tecklenburger Kirchenordnung steht somit auch in der berühmten Tradition der kurpfälzischen Kirchenordnung Olevians.
In den „Katechismusgottesdiensten“, die an jedem Sonntag nachmittags stattfanden, wurden die einzelnen Fragen erklärt. Im Bentheimer Kirchenratsprotokoll von 1605 heißt es:[4] „Dem Kirchen - Diener ist auferlegt dass er sich nach erinnerung deß Apostells als ein Evangelischer Prediger in lehr und leben unstraffbar verhalte. Wider der Kirchenordnung und Decret deß Synodi in lehr und Ceremonien nichts newes fürnehme und bei seinem gewöhnlich gebrauch, darmith übereinstimmende ordentlich verharre.“ Zwar wird der Katechismus nicht ausdrücklich genannt, sicher ist aber auch an ihn gedacht.
Seit dieser Zeit wurde der Heidelberger Katechismus auch in den Schulen gelehrt. So heißt es im Bentheimer Protokoll aus dem Jahre 1605 [5]
„Nach dem Gebett, wann die Kinder also in der ordnung stehen so woll morgens als abends sollen (die Lehrer) einen theil des Catechismi ordentlich abhoren. ... Soll der eine fragen, der ander antwortten. So aber soll fleißig zuhoren, dass oft alle rahnkommen und deutlich ausgesprochen werde.“
 
Bestätigungen des Katechismus in den Jahren 1617 und 1708
Am 29. April 1617 hielt der Bentheimer Graf Arnold Jost es für geboten, einen „conventum solemnem“ sämtlicher Prediger der Grafschaft zu berufen, der in seiner Anwesenheit und unter der Leitung von Hermann Ravensperger (1586 – 1625) als „des Synodi erwählten Direktoren“ in der Schlosskapelle zu Bentheim stattfand. Die Anwesenden verpflichteten sich durch Handschlag, „Dass sie die Lherpuncten, so in Chur Phaltz Heidelbergischen Catechismo verfasset sein, für regt und whar halten, und glauben, und respective Lheren und predigen,auch einhellig und aufrigtig dabey die tage ihres lebens durch Gottes hülf und genade verpleiben wollen.“[6]
Ein Exemplar des Heidelberger Katechismus wurde dem Sitzungsprotokoll beigefügt und eigenhändig von den Teilnehmern der Sitzung unterschrieben.
 
Im Jahre 1708 bekamen die reformierten Gemeinden in der Grafschaft eine neue eigene Kirchenordnung. In dieser „Bentheimer Kirchenordnung“ (BKO) wird der Heidelberger Katechismus ausdrücklich erwähnt. In Artikel 1 werden die Prediger verpflichtet „weder offen noch insgeheim irgendetwas anderes zu schreiben zu lehren oder zu predigen, als was allein mit Gottes Wort übereinstimmt, wie es geschrieben steht in den Heiligen Büchern des Alten und Neuen Testaments, in den Artikeln des christlichen Glaubens und anderen Konkordienformeln, die von allen reformierten Kirchen angenommen sind. Besonders sollen die Prediger den Heidelberger Katechismus eigenhändig unterzeichnen“.
 
In den reformierten und altreformierten Gemeinden der Grafschaft Bentheim wird der „Heidelberger“ auch heute nach über 400 Jahren sehr geschätzt. In den Gottesdiensten werden Fragen und Antworten des Katechismus gelesen. In sog. „Katechismusgottesdiensten“ werden in vielen Gemeinden auch heute Texte des „Heidelbergers“ erklärt. Im Konfirmandenunterricht der reformierten und altreformierten Gemeinden der Grafschaft Bentheim werden Fragen und Antworten des Katechismus besprochen und gelernt.
 
Quellen:
„Bentheim-Tecklenburger Kirchenordnung 1588 / 1619“ – Faksimile - zum 400jährigen Jubiläum im Auftrag der Kreissy­node Tecklenburg, herausgegeben von W. H. Neuser und G. Dörner, Bielefeld 1988.
 
„Protokollum Presbyterii Ecclesiae Benthemensis; 1605 – 1668“. Archiv der evangelisch – reformierten Kirchengemeinde Bentheim.
 
Bentheimer Kirchenordnung von 1708, Druck: Utrecht 1709. Archiv der evangelisch – reformierten Gemeinde Bentheim.
 
Literatur (in Auswahl):
W. H. Neuser, „Geschichtliche Einleitung“, in „Bentheim-Tecklenburger Kirchenordnung 1588 / 1619“, Bielefeld 1988; S. 7 – 20.
 
J.F.G. Goeters „Die Reformation in der Grafschaft Bentheim und die Entstehung der reformierten Landeskirche“ in „Reformiertes Bekenntnis in der Grafschaft Bentheim 1588 – 1988“, Bad Bentheim 1988 S. 61-111; zum Thema besonders S. 101 ff.
 
Hans – Jürgen Schmidt, „400 Jahre Bentheim – Tecklenburger Kirchenordnung“, Bentheimer Jahrbuch 1989 S. 189 – 195.
 
Hans – Jürgen Schmidt, „Anfänge einer presbyterialen Ordnung in den evangelischen – reformierten Gemeinden der Grafschaft Bentheim“, Bentheimer Jahrbuch 2008, S. 139 – 155.
 
Hans Smend, „Die Kirchenverfassung der Grafschaft Bentheim in ihrer geschichtlichen Entwicklung“, Diss. Leipzig 1908, S. 5 ff.
 
Peter Veddeler, „Politische Geschichte der Grafschaft Bentheim von 1421 bis 1701“, in „Reformiertes Bekenntnis in der Grafschaft Bentheim 1588 – 1988“, Bad Bentheim 1988, S. 9 – 60.
 
Heinrich Voort, „400 Jahre und mehr – Reformiertes Gemeindeleben in Bentheim“, in „Die Kirche der evangelisch – reformierten Gemeinde Bentheim 1696 – 1996“, Bad Bentheim 1996 S. 5 -70; S. 10.
 
 
 


[1] In Steinfurt wird er als Arnold II. gezählt
[2] In Steinfurt wird er als Arnold IV. gezählt.
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Magdalena_von_Neuenahr-Alpen
 
[4] Protokollum Presbyterii Ecclesiae Benthemensis; 1605 – 1668, S. 4.
[5] ebd. S. 15.

[6] Anhang zur Bentheimer Kirchenordnung von 1708.