Wichtige Marksteine
Reformierte im Spiegel der Zeit
Geschichte des Reformierten Bunds
Geschichte der Gemeinden
Geschichte der Regionen
Geschichte der Kirchen
Biografien A bis Z
(1484-1531)
Ulrich Zwingli wird am 1. Januar 1484 in Wildhaus (Kanton St. Gallen) als drittes von zehn Kindern einer angesehenen Bauernfamilie geboren. Mit Hilfe von Verwandten und Freunden der Familie kann der junge Zwingli in Wesen, Basel und Bern Schulen besuchen und anschliessend in Wien und Basel studieren. Von 1502 bis 1506 studiert Zwingli in Basel und promoviert zum Magister der freien Künste. Auf das Studium der Philosophie folgt ein kurzes Studium der Theologie.
1506 wird Zwingli zum Pfarrer von Glarus gewählt und zum Priester geweiht. Er führt dieses Amt in guter katholischer Tradition mit Messelesen, Prozessionen, Reliquienverehrung und Ablasswesen etwa zehn Jahre lang. Ab 1516 korrespondiert Zwingli mit Erasmus von Rotterdam. Seinen Schritt zum Humanismus, den er vor allem politisch und kirchenkritisch versteht, bezeichnet Zwingli später als einen ersten Schritt zur Reformation. 1516 nimmt Zwingli vorübergehend einen Ruf nach Einsiedeln an. Hier beginnt er konsequent biblisch zu predigen, d.h. er legt jeden Morgen vor der Messe einen Bibeltext öffentlich aus.
Im Jahr 1518 wird er als Leutpriester an das Zürcher Großmünster berufen. In seinen zwölf Zürcher Jahren widmet er sich der Entwicklung des Gottesdienstes - eines Gottesdienstes, der innerhalb wie außerhalb der Kirchenmauern stattfindet. Das ist für Zwingli eine Einheit: das Wort Gottes will nicht nur in einem privaten oder verinnerlichten Bereich, sondern in der Gesamtheit des Lebens zur Wirklichkeit werden; das ganze Leben soll Gottesdienst sein. Zwinglis Augenmerk ist in Zürich von Anfang an auf die Frage gerichtet, wie der Glaube Leben verändert. Dazu gehören für ihn in der Stadt z. B. Zinsnachlässe, bessere Entlohnung der Arbeiter oder die Armenfürsorge.
Ab Weihnachten 1523 beginnt in Zürich der Zusammenbruch des alten Kultes. Prozessionen und Wallfahrten hören auf, das Fasten wird nicht eingehalten. Nach Pfingsten 1524 werden alle Bilder aus den Kirchen entfernt. Im April 1525 legen Zwingli und seine Freunde dem Rat der Stadt eine neue Abendmahlsliturgie vor und verlangen die endgültige Abschaffung der Messe. Schon Gründonnerstag 1525 wird in Zürich das erste reformierte Abendmahl gefeiert.
Die folgenden Jahre bringen der Reformation in der Schweiz großen Zuwachs. Die weltweite Ausbreitung der schweizerischen Reformation nach Frankreich, den Niederlanden, Schottland und Ungarn nimmt erst später von Genf aus ihren Lauf, wird aber in den zwanziger Jahren in Zürich vorbereitet. Zwinglis Einflüsse sind bis Ostfriesland spürbar, insbesondere über Johannes a Lasco, der 1525 in Zürich von Zwingli auf die Bibel als alleinige Grundlage gewiesen wird.
Die Ausbreitung der Reformation in der Schweiz wird 1531 durch den zweiten Kappeler Krieg beendet. Letztlich wird durch die Folgen des Krieges die konfessionellen Spaltung der Schweiz festgeschrieben. Ulrich Zwingli, der nach altem Brauch als Feldprediger mit in den Krieg gezogen war, erlebt die vernichtende Niederlage der Zürcher nicht mehr. Er fällt mit 400 anderen treuen Anhängern der Reformation am 11. Oktober 1531. Nach den Worten Karl Barths lässt sich übrigens "Zwinglis ganzes Christentum zusammenfassen" in einem Satz seines Briefes am 16.6.1529 aus dem Lager bei Kappel: "Tut um Gottes willen etwas Tapferes!"
Biblische Landverheißungen und politische Realitäten
Von Tobias Kriener
Die vorliegenden Thesen sind ursprünglich verfasst als Gesprächsimpuls zur "Landfrage" für das Symposium zum 25. Jahrestag des Rheinischen Synodalbeschlusses (1980) im Jahre 2005.
1. Die biblischen Landverheißungen verankern das Bewußtsein der unlöslichen Verbundenheit des Volkes Israel (der Juden) mit dem Land Israel im göttlichen Willen, diesem seinem erwählten Volk diesen konkreten Landstrich als Ort für sein Gemeinschaftsleben zu geben. Das Bewußtsein dieser unlöslichen Verbundenheit drückt sich ebenso aus in den prophetischen Verheißungen auf Rückkehr ins Land, in der jüdischen Liturgie, in der um Rückkehr ins Land gebetet wird, sowie in gewandelter – säkularisierter – Form im Bestreben des modernen Zionismus, den Juden in aller Welt eine politische Heimstatt in eben diesem Landstrich zu verschaffen.
2. Die Bestrebungen des Zionismus wurden entscheidend begünstigt durch religiöse Überzeugungen v.a. in Großbritannien im 19.Jh., aber auch in den USA, nach denen die Wiederherstellungen des jüdischen Volkes im Land der Väter Teil des göttlichen Heilsplans und darum christlicherseits zu fördern sei. Lord Balfour, Verfasser der „Balfour-Erklärung“, die zur Grundlage des britischen Mandatsauftrags für Palästina wurde, teilte diese Überzeugung. Auch wenn realpolitische Interessen Großbritanniens in Rechnung zu stellen sind, ist doch dieser religiöse Faktor für die Frage der Haltung der Regierung Großbritanniens in den entscheidenden Jahren nicht zu unterschätzen.
3. Allerdings werden in der Balfour-Erklärung diese religiösen Beweggründe nicht erwähnt. Das ist der europäischen Tradition der Trennung der Politik von der Religion zu verdanken, in der nach einer langen Geschichte blutiger Religionskriege Raum für die gleichrangige Anerkennung anderer religiöser Überzeugungen geschaffen wurde.
4. Die politischen Interessen Großbritanniens in der Region verlangten die Rücksichtnahme auf „die bürgerlichen und religiösen Rechte und die politische Stellung nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina“, deren Sicherstellung die Balfour-Erklärung gleichrangig mit ihrem „Wohlwollen“ für die „Schaffung einer nationalen Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk“ ausdrücklich benennt.
5. Wegen der Unvereinbarkeit der Bestrebungen der beiden Bevölkerungsgruppen im britischen Mandat Palästina wurde als Ausweg zur Wahrung der Interessen beider Bevölkerungsgruppen schließlich die Teilung des Mandatsgebiets in zwei Staaten zunächst von der Mandatsmacht vorgeschlagen (Peel-Kommission 1937) und dann in veränderter Form von der Völkergemeinschaft dekretiert (Resolution 181 der UN Vollversammlung vom 29. November 1947).
6. Dieser Beschluss ist die völkerrechtliche Grundlage für die Staatsgründung Israels am 14. Mai 1948. Er begründet damit die internationale Legitimität des Staates Israel – wie eben auch die eines eventuell zu gründenden palästinensischen Staates im ehemaligen Mandatsgebiet.
7. Die Landverheißung kann keine internationale Legitimität begründen, weil die Heiligen Schriften, der sie entstammt, nur für einen Teil der Völkergemeinschaft und insbesondere für den Gegner im Konflikt um das in Frage stehende Land keine Verbindlichkeit haben.
8. Initiativen wie die der jüdischen Siedlerbewegung Gusch Emunim, aber auch deren Duldung bzw. Förderung durch sämtliche israelische Regierungen seit 1967 – ebenso wie gleichfalls religiös motivierte Ideologien auf arabischer Seite, auf deren Grundlage das Existenzrecht Israels bestritten und seine Vernichtung betrieben wird -, desavouieren die Resolution 181 der UN-Vollversammlung und damit die völkerrechtliche Grundlage der Existenz des Staates Israel.
9. Ebenso desavouieren fundamentalistische Christen, die unter Berufung auf die biblische Landverheißung die jüdische Siedlerbewegung unterstützen und politische Kompromisse auf der Grundlage der UN Resolution 181 ablehnen, die Grundlage der völkerrechtlichen Legitimität des Staates Israel.
10. Wir sind als Christen, die an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments gebunden sind, herausgefordert, eine Hermeneutik zu entwickeln, die weder unsere Heiligen Schriften, noch die völkerrechtliche Grundlage der Legitimität des Staates Israel desavouiert. Jenes können wir nicht tun, wenn wir unseren Schriften treu sein wollen; dieses dürfen wir nicht tun, wenn uns an der gesicherten und friedlichen Existenz des Staates Israel liegt.
©Dr. Tobias Kriener
Kriener, Biblische Landverheißungen und politische Realitäten.pdf
David Novak, jüdischer Philosoph in Toronto, Kanada, reflektiert die biblischen Landverheißungen im Sinne traditioneller rabbinischer Auslegung und moderner Philosophie. Sein Fazit: Jüdische Bundestheologie begründet einen modernen Rechtsstaat, in dem Gemeinschaften unterschiedlicher ethnischer Herkunft und Religion zusammen im Land Israel leben.