Wichtige Marksteine
Reformierte im Spiegel der Zeit
Geschichte des Reformierten Bunds
Geschichte der Gemeinden
Geschichte der Regionen
Geschichte der Kirchen
Biografien A bis Z
(1886-1968)
Karl Barth wurde am 10. Mai 1886 als Sohn des Theologieprofessors Fritz Barth (1856-1912) und seiner Frau Anna, geb. Sartorius (1863-1938) in Basel geboren. 1889 zog die Familie nach Bern um. Dort verbrachte er seine Jugendjahre, in die auch von 1901 bis 1902 der Konfirmandenunterricht bei Pfarrer Robert Aeschbacher und von 1896 bis 1904 der Besuch des Freien Gymnasiums fiel. Von 1904 bis 1908 studierte Barth evangelische Theologie in Bern, Berlin, Tübingen und Marburg, war 1908/09 Redaktionsgehilfe bei der in Marburger scheinenden „ChristlichenWelt“ und übernahm von 1909 bis 1911 eine Hilfspredigerstelle in Genf.
Von 1911 bis 1921 wirkte Barth dann als Pfarrer in der aargauischen Gemeinde Safenwil. Aus der 1913 mit seiner früheren Konfirmandin Nelly Hoffmann (1893-1976) geschlossenen Ehe gingen fünf Kinder hervor: Franziska (1914-1994), Markus (1915-1994), Christoph (1917-1986), Matthias (1921- 1941) und Hans Jakob (1925-1984). Erschüttert durch das Versagen der damals herrschenden „liberalenTheologie“ angesichts der Herausforderungen jener Zeit exponierte sich Barth einerseits politisch, indem er 1915 in die Sozialdemokratische Partei der Schweiz eintrat und die Arbeiter seiner Kirchengemeinde zu gewerkschaftlicher Solidarität anhielt. Andererseits ging es ihm um eine fundamentale Neuherausarbeitung des Wesens von Theologie und Kirche.
Als Frucht dieser Bemühungen erschien 1919 und, völlig überarbeitet, nochmals 1922 „Der Römerbrief“, ein Kommentar zu jener neutestamentlichen Schrift des Paulus, an der er die Bibel ganz neu zu lesen lernte. Die große Wirkung dieses Buches bis in unsere Gegenwart hinein ist unter anderem daran abzulesen, daß es 14 Auflagen erreicht hat. Mit dem Erscheinen des „Römerbriefes“ begann die akademische Lehrtätigkeit Karl Barths.Sie war durch eine Dynamik gekennzeichnet, die sowohl in der Person als auch in den überstürzenden Ereignissen unseres Jahrhunderts begründet war. Von 1921 bis 1925 ging Barth als Honorarprofessor für reformierte Theologie nach Göttingen.
In diese Zeit fiel auch der Beginn zahlreicher ihm zuteil werdender Ehrungen: Dr. theol. h.c. der Universität Münster 1922, Glasgow und Ehrenprofessor Sárospatak 1930, Utrecht 1936, St. Andrews 1937, Oxford 1938, Entzug 1939 und Neuverleihung 1946 des Dr. h.c. von Münster, Budapest 1954, Edingburgh 1956, Straßburg 1959, Chicago 1962, Sorbonne/Paris 1963.
Von 1922 bis 1933 war er als Mitbegründer und Mitarbeiter der Zeitschrift „Zwischen den Zeiten“ zusammen mit Emil Brunner, Friedrich Gogarten und Rudolf Bultmann, die später ihre eigenen Wege gingen, und dem getreuen Freund Eduard Thurneysen der Hauptvertreter der um diese Zeitschrift sich versammelnden „Dialektischen Theologie“. Von 1925 bis 1930 war Barth Professor für Dogmatik und neutestamentliche Exegese in Münster, sodann von 1930 bis 1935 Professor für systematische Theologie in Bonn. Seit 1929 begleitete ihn seine Mitarbeiterin Charlotte von Kirschbaum (1899-1975), die ihr Leben ganz in den Dienst der Arbeit an dieser Theologie stellte.
1931 trat er in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. Barths Hauptwerk „Die Kirchliche Dogmatik“ nahm 1932 ihren Anfang mit dem Erscheinen des erstenTeilbandes (KD I/1), der zusammen mit dem zweiten (KD I/2) von1938 als „Die Lehre vom Wort Gottes“ die Prolegommen abildet. Dieses trotz seiner über 9000 Seiten unvollendet gebliebene Werk ging als die bedeutendste systematisch-theologische Leistung des 20. Jahrhunderts in die Geschichte ein. Auf der Arbeit an diesem Werk lag in den folgenden Jahrzehnten Barths Hauptaugenmerk, so daß zwei Bände Gotteslehre (KD II/1 1940, II/2 1942), vier Bände Schöpfungslehre (KD III/1 1945, III/2 1948, III/3 1950, III/4 1951) und vier Bände Versöhnungslehre (KD IV/1 1953, IV/2 1955, IV/3 1-2 1959, IV/4 (Fragment) 1967) erscheinen. Barths wache Zeitgenossenschaft spiegelt sich besonders deutlich in der für den Weg der Bekennenden Kirche in Deutschland grundlegenden Schrift „Theologische Existenz heute!“ von 1933 und in der hauptsächlich aus seiner Feder stammenden „Theologischen Erklärung“ von Barmen 1934 wider.
1935 wurde er aufgrund der Verweigerung des bedingungslosen Eides auf die Person des „Führers“ von der Bonner Universität entlassen. Von 1935 bis 1962 setzte Barth seine Lehrtätigkeit als Professor für systematische Theologie in Basel fort. Der von Anfang an maßgebend am Widerstand gegen den Nationalsozialismus Beteiligte blieb auch von Basel aus mit dieser Thematik beschäftigt - er beteiligte sich 1940 als Soldat im bewaffneten Hilfsdienst am nationalen Widerstand der Schweiz gegen Hitler - und mit der Bekennenden Kirche in Deutschland in enger Verbindung.
Auch in der Nachkriegszeit bewahrte sich Barth seine eigenständige Haltung. Dies zeigte sich sowohl in seiner deutlichen Absage an jeden Revanchismus gegenüber den Deutschen als auch an seiner Haltung im Ost-West-Konflikt: Hier ließ er sich weder zum Kreuzzug gegen den Kommunismus gewinnen noch vor den Karren einer antiamerikanisch gefärbten Weltfriedensbewegung spannen. Damit stieß er hier wie dort auf viel Unverständnis und Ablehnung. Barths Arbeit an der Erneuerung der Theologie und als Mahner der Kirche, ihrem Auftrag treu zu bleiben, wurde dadurch jedoch nicht geschmälert.
Eine gelegentliche Reise- und Vortragstätigkeit in Ost und West, oft verbunden mit der Entgegennahme von Auszeichnungen aller Art, war unter anderem ein Beweis dafür: So reiste er 1936 und 1948 nach Ungarn, folgte 1946 und 1947 dem Ruf auf eine Gastprofessur nach Bonn und besuchte 1962 die Vereinigten Staaten von Amerika; 1952 wurde ihm der Britische Verdienstorden „For Service in the Cause of Freedom“, 1963 der Sonning-Preis für besondere Verdienste um die europäische Kultur in Kopenhagen und 1968 der Sigmund-Freud-Preis der Akademie für Sprache und Dichtung in Darmstadt verliehen, nachdem er zuvor zum „Membre Accocie de l’Academie des Sciences Morales et Politiques del’Institut de France“ und zum Ehrensenator der Universität Bonn ernannt worden war.
Neben seiner akademischen Tätigkeit lag Barth das Predigen stets am Herzen. Seit 1954 tat er es fast ausschließlich in der Basler Strafanstalt. Im Jahr 1956 nahm er das Mozart-Jubiläum zum Anlaß, seine tiefe Liebe zu der Musik dieses Komponisten wiederholt auszusprechen. Mit der im Wintersemester1961/62 gehaltenen Vorlesung „Einführung in die evangelische Theologie“ verließ er das universitäre Amt. In den Folgejahren empfing er zahlreiche Gäste und Besuchergruppen aus der ganzen Welt in Basel, die ihn zu Gesprächen aufsuchten, und nahm von 1966 bis 1968 Seminarübungen an der Basler Theologischen Fakultät wieder auf.
Obwohl Barth seine reformierte Herkunft und Haltung zu keiner Zeit verleugnete, wurde die ökumenische Bedeutung seines Werkes erkannt. Dies ist unter anderem auch daran abzulesen, daß ihm an der ersten ökumenischen Weltkirchenkonferenz 1948 in Amsterdam das einleitende Hauptreferat „Die Unordnung der Welt und Gottes Heilsplan“ übertragen wurde. Steigende Beachtung wurde ihm auch innerhalb der römisch-katholischen Kirche zuteil, deren sichtbaren Höhepunkt 1966 der Besuch des Vatikans und die Begegnung mit Papst Paul VI. in Rom darstellte.
Am 10. Dezember 1968 starb Karl Barth im Alter von 82 Jahren in seinem Haus in Basel. Die Gesellschaft möchte zu eigenem Nachdenken des von Barth Gedachten einladen und Mut machen, mit Barth neu zu den Texten der Bibel zu greifen, die unseren Alltag heilsam unterbrechen, indem sie uns alle an den einen Jesus Christus verweisen, der in Kreuz und Auferstehung uns Menschen näher kommt und näher ist, als jeder von uns sich selber nahe zu kommen und nahe zu sein vermag. Durch eine Mitgliedschaft in der Karl Barth-Gesellschaft unterstützen Sie deren Ziele. Als Mitglied unserer Gesellschaft erhalten Sie regelmäßig Berichte über unsere Tätigkeit und Einladungen zu unseren Veranstaltungen sowie Informationen über den jeweiligen Stand der Gesamtausgabe und die Subskriptionsbedingungen.
Weiterführende Informationen:
Bertold Klappert: Die Öffnung des Israelbundes für die Völker
Karl Barths Israeltheologie und die Bundestheologie der reformierten Reformation
I Die Bundestheologie der reformierten Reformation
1. Der Christus-Abraham Bund (H. Bullinger)
2. Der Christus-Abraham-David-Bund (J. Calvin)
3. (J. Coccejus)
II Der universal erweiterte Israelbund (K. Barth)
III Tendenz auf Vermischung und Vereinnahmung
Fragen an Barths Bundestheologie
„Das an die Welt gerichtete christliche Kerygma mit diesem Kern seiner Aussage über diesen israelitischen Menschen (Jesus) bedeutet nicht mehr und weniger als die Einbeziehung der Welt in den Bereich des Handelns Gottes mit seinem Volk Israel“ (K. Barth)
Wolfgang Schrage in Dankbarkeit und Ehrerbietung zugeeignet*
Ziel der folgenden Überlegungen ist, Karl Barths wegweisende These von dem einen, ungekündigten Bund Gottes mit Israel und Barths problematische These von der einen Israel-Gemeinde bestehend aus Israel und Kirche zunächst in ihrem theologiegeschichtlichen Zusammenhang zu verstehen, um sie dann präzisieren und korrigieren zu können. Dazu bedarf es des Hinweises auf die Entwicklung der reformatorischen Bundestheologie bei H. Zwingli, H. Bullinger, J. Calvin einerseits und ihre Weiterentwicklung bis hin zur Föderaltheologie des J. Coccejus andererseits. Erst in der kritisch-positiven Abgrenzung gegenüber Coccejus und in der positiv-kritischen Rezeption der reformierten Reformation läßt sich Barths eigene These entfalten: Seine These von dem einen, ungekündigten, eschatologisch geöffneten Israel-Bund, in welchen auch die Menschen aus der Völkerwelt durch Jesus Christus einbezogen werden. Einige Anfragen an Barths Bundes- und Israeltheologie sollen die Überlegungen abschließen.
I Die Bundestheologie der reformierten Reformation
Bei den Reformatoren des reformierten Flügels hat die Theologie des einen Bundes zunächst eine apologetische und antischwärmerische Funktion. Sie dient der Verteidigung der kirchlichen Kindertaufe gegenüber ihrer Bestreitung durch die Anabaptisten. Von daher betont man den einen Gnadenbund von Abraham bis Christus. Der eine Bund in seinen verschiedenen Zeiten und Aktualisierungen ist eigentlich ein Abraham-Christusbund. Noch genauer – die christologische Deutung des Alten Testaments vorausgesetzt: Er ist ein Christus-Abrahambund, d.h. ein Christusbund, dessen Substanz schon im Abraham-Bund gegenwärtig ist, ein Abraham-Bund, dessen Fundament der Christusbund ist. Daraus folgt für die Apologie der kirchlichen Kindertaufe: Weil die Kinder durch die Beschneidung in den Abraham-Bund aufgenommen worden sind, der Christusbund aber die Substanz schon des Abraham-Bundes darstellt, präfiguriert zwar die Beschneidung im Alten Testament die Kindertaufe im Neuen Testament, die Beschneidung wird aber post Christum baptizatum durch die Kindertaufe ersetzt. Die Bedeutung der Beschneidung als Präfiguration der Kindertaufe einerseits, wie auch die Ersetzung der Beschneidung durch die Kindertaufe andererseits gehören hier zusammen, wie natürlich auch die Behauptung der Illegitimität der Praxis der Beschneidung durch die Synagoge nach dem Kommen Christi dieses Bild nur ergänzt und bestätigt. Die Hermeneutik von Joh 8,36; 5,39 sowie von 2. Kor 3 und Hebr 8 – bzw. das damalige Verständnis dieser Stellen – spielt in der Reformation eine große Rolle.
1. Der Christus-Abraham Bund (H. Bullinger)
Aus dem klassischen Kompendium der Theologie Heinrich Bullingers, der Zweiten Helvetischen Konfession, zitiere ich den folgenden grundlegenden Abschnitt zu seiner Bundestheologie:
„Auch hatte die auf Erden streitende Kirche stets sehr viele besondere Kirchen, die aber alle zur Einheit der allgemeinen christlichen Kirche gehören. Diese war anders eingerichtet
a) vor dem Gesetz unter den Patriarchen, anders
b) unter Moses durch das Gesetz und wieder anders
c) seit Christus durch das Evangelium.
Gewöhnlich (!) unterscheidet man zweierlei Völker, nämlich das Volk der Israeliten und das Volk der Heiden, oder derer, die aus den Juden und aus den Heiden in der Kirche vereinigt wurden, ebenso zwei Testamente, das alte und das neue. Doch bildeten und bilden ... alle diese Völker nur eine einzige Gemeinschaft, sie haben alle ein Heil in einem Messias, in dem sie als Glieder eines Leibes im selben Glauben alle verbunden sind, und haben auch an derselben Speisung und demselben geistlichen Tranke teil [1. Kor 10]. Immerhin anerkennen wir hier, daß es in verschiedenen Zeiten verschiedene Bekenntnisse im Blick auf den verheißenen und den erschienenen Messias gegeben hat, daß aber uns nach Aufhebung des Zeremonialgesetzes das Licht heller leuchtet und daß uns auch vermehrte Gaben und vollere Freiheit gegeben sind.“[1]
Alle wesentlichen Elemente der Theologie des einen Gnadenbundes (foedus gratiae) sind hier bei Bullinger, dem Nachfolger Zwinglis in Zürich, versammelt:
• Die eine allgemeine christliche Kirche im Alten und Neuen Testament.
• Die eine ökumenische Kirche in den verschiedenen Bundschließungen und Zeiten.
• Die Verschiedenheit (diversitas) der Bundesinstitutionen: ante legem im Abrahambund, sub lege im Mosebund, post legem im Christusbund.
• Der eine in Christus gestiftete Gnadenbund impliziert die Einheit von Israel und den Christen aus den Heiden, begründet die eine Kirche aus Judenchristen und Heidenchristen und den einen Bund in den beiden Testamenten, dem Alten und dem Neuen Testament.
• Das eine ökumenische Gottesvolk der Kirche ist bedingt durch den einen Messias-Christus, der in der Zeit des Alten Testaments verheißen, in der Zeit des Neuen Testaments erschienen ist, in welchem das Licht nun heller leuchtet (2. Kor 3) und durch den uns nach der Aufhebung des alten Zeremonialgesetzes die vollere Freiheit gegeben ist.
Insofern von der apologetischen Funktion der Theologie des einen Bundes zur Rechtfertigung der Kindertaufe her der Akzent hier auf dem einen Christus-Abraham-Bund liegt (Joh 8,56ff.; Röm 4), wird ihm gegenüber der Mose-Sinai-Bund zwar als Wiederherstellung des Abraham-Bundes verstanden, aber doch als Wiederherstellung in einer spezifisch jüdischen Form, die – wie Gal 3 zeige – dem eigentlichen Abraham-Christus-Bund gegenüber sekundär und inferior ist. Daraus folgert Bullinger, „daß der christliche Glaube älter sei als der jüdische“, genauer formuliert, daß der christlich-israelitische Glaube (denn die Kirche aus Juden und Heiden sei das wahre Israel) älter sei als der jüdisch-sinaitische. Staedtke nennt dies „eine eigentümliche, offenbar nicht ganz stichhaltige, historische Beweisführung“[2].
Das ist zwar richtig! Das stimmt aber insofern nicht, als diese Beweisführung von der reformierten Theologie des einen Christus-Abraham-Bundes her folgerichtig und systemkonsequent ist.
Bullinger schreibt in seiner knappen, aber grundlegenden Schrift De testamento seu foedere dei unico et aeterno (1535): „una omnium ante et post Christum sanctorum ecclesia, unica sanctorum religio“. Es existiert eine vor und nach dem Kommen Christi heilige Kirche, eine einzige Frömmigkeit der Heiligen. G. Schrenk kommentiert: „Die Gläubigen des alten Bundes [besser: zur Zeit des Alten Testaments] stehen mit uns [den Heidenchristen] in Glaubensgemeinschaft“[3]. Man beachte die Formulierung bei Schrenk: nicht wir mit ihnen, sondern sie mit uns! D.h. den Integrationspunkt für die These von dem einen Bund und der einen Ecclesia bildet die Kirche als das ökumenische Gottesvolk aus Juden und Heiden, manchmal formuliert Schrenk auch die Kirche aus Heiden und Juden.
Schrenk erläutert diesen in der Tat eigentümlichen, aber – was Staedtke nicht sieht – innerhalb der reformierten Bundestheologie zugleich auch systemkonsequenten Satz so: „Die christliche Religion ist die älteste, denn von Abraham an sind alle Gläubigen Christen gewesen. Die christliche Religion ist nichts neuerdings Entstandenes, sondern etwas Uraltes“[4].
Da Abraham gerechtfertigt wurde, ehe er beschnitten war, ist christlicher, an Abraham orientierter Glaube nach Bullinger älter als der jüdische Glaube, der auf der Beschneidung Abrahams basiert. Auch das 430 Jahre nach der Abraham-Verheißung gegebene jüdische Gesetz mit den jüdischen Zeremonien reicht nicht so tief in den Ursprung wie der christlich-abrahamitische Glaube: „Daß aber Gott einen Bund gemacht hat mit Abraham, da er die Beschneidung einsetzt, dient mehr zur Bestätigung unseres heiligen christlichen Glaubens, als zur Erhaltung der jüdischen Bräuche“[5]. Die Kirche teilt mit dem alttestamentlich-abrahamitischen Israel die Hoffnung auf ein Leben mit den Vätern (Mt 8,11; Mk 12,27 = Ex 3,6; Lk 23,43), in sofern die gläubigen Väter des Alten Testaments und die Gläubigen des Neuen Testaments eine Kirche, ein ökumenisches Volk bilden, wobei die folgenden Unterschiede, die nicht zur Substanz, sondern nur zur Akzidenz, nur zur diversitas temporum gehören, bestehen bleiben:
• der Komparativ: Das Christuszeugnis des Neuen Testaments ist klarer.
• die Präfigurationen: Die Vorabbildungen fallen dahin, weil die res, die Sache selbst in Christus erschienen ist.
• die Zeremonien: Durch den Hohenpriester Christus ist der zeremoniale Opferkult – wie in antirömischer Tendenz betont wird – dahingefallen.
• die neue Qualität: Die nach Gen 18,18 verheißene Qualitätsveränderung des Bundes durch die Einbeziehung der Völker in den einen Abraham-Bund ist in Christus Wirklichkeit geworden.
• die Landgabe: Die Landverheißungen fallen fort, „da Christus der Pantokrator, der Herr der ganzen Erde geworden ist“, wobei jedem weltlichen Zionismus – als judaica vanitas beurteilt und verurteilt – die theologische Legitimität versagt wird[6].
Staedtke hat recht: Die Einheit des einen Bundes in der Verschiedenheit der Zeiten des Alten und Neuen Testaments[7] ist darin begründet, daß in Jesus, dem Samen Abrahams, das verheißene Erbe der Väter erschienen und mitgeteilt ist[8]. Es handelt sich also im Alten und Neuen Testament um den einen Christus-Abraham-Bund.
Staedtke meint, das sei kein Antisemitismus und Bullinger als „ihr Autor [sei] vor einem Antisemitismus geschützt“[9]. Antijudaismus ist es, wie wir spätestens seit Auschwitz erkennen können und müssen, allemal, der dazu antisemitisch verwertet werden kann, verwertet worden ist und für die Verwertung bis heute und auch weiterhin offen bleibt.
Juden als Gäste aufzunehmen, weil sie Lästerer unseres Herrn Jesus Christus, unseres Erlösers sind, davor hat Bullinger gewarnt[10], Judenmission gegenüber dem zeitgenössischen Judentum zu betreiben, hat er abgelehnt: „Was zu tun bliebe, wäre eine gemeinsame Lektüre der beiden Völkern gegebenen Heiligen Schrift“[11]. Erwartet hat Bullinger in seiner Auslegung der Apokalypse Johannes die von den Propheten verheißene „Restituierung Israels“: Im Jüngsten Gericht wird Gott „die Vollständigkeit der Kirche (!) aus Juden und Heiden ... offenbaren[12]. Die Kirche ist dann das vollendete Israel. Israel ist die vollendete Kirche aus Juden und Heiden. Dabei unterscheidet Bullinger, was die prophetischen Verheißungen der Restituierung Israels anbetrifft (Jer 31; Ez 36), drei Phasen: 1. die nachexilische Zeit der Heimkehr aus dem Exil; 2. die Ankunft Christi als des Messias und 3. die Wiederbringung Israels im Eschaton[13].
[1] J. Staedtke: Die Juden im historischen und theologischen Urteil des Schweizer Reformators Heinrich Bullinger, in: ders., Reformation und Zeugnis der Kirche, Zürich 1978, 29–49, 33f.
[2] a.a.O. 36.
[3] G. Schrenk: Gottesreich und Bund im älteren Protestantismus vornehmlich bei Johannes Coccejus 1923, Darmstadt 31967, 43.
[4] a.a.O. 43f.
[5] J. Staedtke: (Anm. 2) 37.
[6] a.a.O. 43, 47.
[7] J. Staedtke spricht fälschlich von der Einheit des alten und des neuen Bundes. Er folgt darin leider der Insitutio-Übersetzung meines Lehrers O. Weber, Neukirchen 1955 (nach der Übersetzung Webers wird unten zitiert). Richtiger vgl. H.H. Wolf: Die Einheit des Bundes. Das Verhältnis vom Altem und Neuem Testament bei Calvin, Neukirchen 1958.
[8] J. Staedtke: (Anm. 2) 43.
[9] ebd.
[10] ebd.
[11] a.a.O. 46; vgl. K. Barths entsprechende Äußerungen in KD IV/3,1005f.
[12] J. Staedtke: (Anm. 2) 47.
[13] a.a.O. 48f zu Röm 11,25ff.