'Es geht um das Überleben dieser Erde und aller Lebewesen'

Lippe: Landessynode Herbst 2022


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Landessuperintendent Dietmar Arends hat zur Lippischen Landessynode zu verstärkten Bemühungen in der Klimakrise aufgerufen. Ein neues Gesetz sieht Treibhausgasneutralität bis 2045 vor.

Die Synode der Lippischen Landeskirche hat auf ihrer Tagung am Dienstag, 22. November, ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin ist eine reale Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2035 um 90 Prozent als Ziel vorgegeben. Bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.

Zuvor hatte Landessuperintendent Dietmar Arends in seiner Einführung die Dringlichkeit verdeutlicht: „Jetzt ist die Zeit zu handeln. Die Bewahrung der Schöpfung ist uns aufgetragen und uns dafür einzusetzen, dass diese Erde bewohnbar bleibt auch für Menschen an anderen Orten dieser Erde und für die Menschen, die nach uns kommen, unsere Kinder und Enkelkinder.“ Dazu gehöre unabdingbar hinzu, „dass unser eigenes Handeln mit unserem Reden zusammenpasst, dass wir selbst als Kirche leben, was wir zu Recht auch von anderen einfordern, um die Schöpfung zu bewahren.“

Das Erreichen der Ziele soll vor allem durch eine Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs geschehen, durch die Nutzung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe. Maßnahmen sind unter anderem im Bereich der Gebäude, der Mobilität, der Warenbeschaffung und im Artenschutz vorgesehen. Restemissionen von Treibhausgasen sollen spätestens ab 2036 nach dem höchsten Standard kompensiert werden. Das Gesetz sieht außerdem die Einrichtung einer Fachstelle für Klimaschutz mit zwei Vollzeitstellen vor.

Zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen und der Personalkosten der Fachstelle wird ein Vorwegabzug von einem Prozent des jährlichen Kirchensteueraufkommens vorgenommen.

Das Gesetz nimmt die Eckpunkte der EKD-Richtlinie auf, welche einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz beschreibt und an der sich die Landeskirchen mit ihren Klimaschutzgesetzen orientieren. Damit bietet die Richtlinie eine Grundlage für einheitliche und überprüfbare Regelungen.


Quelle: Lippe