Heidelberger Katechismus Frage ...
Den Heidelberger (anders) hören
Dieser Text regt zum eigenen (Weiter-)Denken an!
Ein Veranstaltungsvorschlag

Den Heidelberger Katechismus vortragen lassen und einmal (anders) hören – in Auszügen oder ganz. In Abwechslung vielleicht mit solistischen Musikstücken.
Dialogisch. Szenisch. Kommunikativ. Ohne viele Erklärungen. Denn dieser Text regt zum eigenen Denken an, berührt existentielle Fragen, weckt Widerspruch oder Zustimmung, fordert heraus!

Programmvorschläge, weitere Infos und Kontakte zu Schauspieler/inne/n über Aleida Siller, E-Mail: info@reformierter-bund.de



Vermittlung gescheitert

Er war kein Bekenntnis zur Toleranz, aber wohl ein ernsthafter Versuch, zwischen Reformierten und Lutheranern zu vermitteln: Ein Rückblick auf 450 Jahre Heidelberger Katechismus

Von Michael Weinrich

Bekenntnis und Toleranz scheinen sich auf den ersten Blick gegenseitig auszuschließen. Zumindest stehen sie zueinander in einer kritischen Spannung. Dem Bekenntnis eignet ein klarer und selbstbewusst vorgetragener Standpunkt, für den jemand bereit ist einzustehen. Die Toleranz zielt dagegen auf eine Akzeptanz, die über alle Standpunkte hinausgeht. 

Man könnte sagen, die Toleranz ist selbst ein Bekenntnis, eben ein Bekenntnis, das die Absolutheitsansprüche aller Bekenntnisse relativiert. In diesem Sinne bekennen sich heute viele Menschen ausdrücklich zur Toleranz, weil sie davon überzeugt sind, dass die Wahrheit strittig ist und bleibt. Dies Bekenntnis hat eine hohe Überzeugungskraft, denn es entspannt das Zusammenleben, jedenfalls wenn es mehr als ein billiges Lippenbekenntnis ist, das bei der ersten konkreten Begegnung mit etwas Ungewohntem in Vergessenheit gerät.
Doch wir sollten auch einen zweiten Blick riskieren. Was bekennt eigentlich ein Bekenntnis zur Toleranz? Es bekennt die Bereitschaft, unterschiedliche Weltanschauungen, Glaubensrichtungen und Religionen gewähren zu lassen. Freilich ist diese Bereitschaft nicht grenzenlos, aber so lange die eigene Lebensentfaltung nicht durch andere Lebenskonzepte beeinträchtigt oder gar bedrängt wird, gilt gleichsam der Blankoscheck der Toleranz. Das lateinische Verb ‚tolerare‘ wird in der Regel mit ‚ertragen‘, ‚erdulden‘ oder ‚aushalten‘ übersetzt. Es geht darum, etwas passiv hinzunehmen, ohne Einspruch zu erheben. Toleranz bekennt sich dazu, unterschiedliche Lebensauffassungen in gleicher Weise für gültig zu halten.

Mit dieser Erklärung gerät die Toleranz allerdings unversehens und unvermeidlich in das ambivalente Licht, von der diese Gleichgültigkeit umwittert ist, denn sie kann uns auch allen Unterschieden gegenüber gleichgültig machen. Was aber wäre, wenn mit der Toleranz zugleich die Gleichgültigkeit einzöge, wenn die Toleranz als Aufforderung zur Indolenz verstanden würde, nach der nicht nur jeder nach seiner eigenen Fasson selig werden, sondern eben auch zur Hölle fahren möge? Der bissige Antisemitismus eines Voltaire dokumentiert beispielhaft, dass noch ganz andere Abgründe in der Toleranzforderung liegen können im Sinne der Parole: Toleranz den Toleranten! Wir stoßen hier auf das Phänomen, das in der Philosophie die ‚Paradoxie der Toleranz‘ genannt wird, die eigens bedacht sein will, wenn die Toleranz nicht unversehens zu ihrem eigenen Feind werden soll.

Es zeigt sich: Toleranz ist nicht einfach Toleranz. Es reicht nicht aus, sich zu ihr zu bekennen. Vielmehr bedarf es noch eines weiteren Bekenntnisses, um das Bekenntnis zur Toleranz vor Missbrauch zu schützen. Nur so kann aus der negativen Toleranz eine positive werden. Immerhin kann ‚tolerare‘ auch mit ‚erträglich machen‘ übersetzt werden, wobei das Wort plötzlich einen aktiven Akzent bekommt. Dieses weitere Bekenntnis kann ein Bekenntnis zum Rechtsstaat, zur Humanität oder zu den Menschenrechten sein, durch das deutlich wird, dass Toleranz nicht einfach ein in sich ruhender Selbstzweck ist. Sie wird mit einer bestimmten förderlichen Erwartung verbunden.
Dieses weitere Bekenntnis kann aber auch ein Glaubensbekenntnis wie das christliche Glaubensbekenntnis sein, das sich zu einem Gott bekennt, dessen Gnade und Barmherzigkeit allen Menschen gilt. Das trifft nicht deshalb zu, weil wir auch in all den anderen Religionen unseren Gott wiedererkennen, sondern weil der Glaube uns dazu ermutigt, in allen Menschen in ihrer unüberschaubaren Unterschiedlichkeit unabhängig von irgendwelchen Voraussetzungen ein Geschöpf Gottes zu erkennen, dem die Treue seines Schöpfers gilt.

Und wie ist es mit Bekenntnissen, die so ausdrücklich konfessionell sind, wie der Heidelberger Katechismus (1563), der seit nunmehr 450 Jahren vor allem die reformierte Tradition geprägt hat? Steht er nicht vor allem für eine Haltung der Abgrenzung und Rechthaberei? Mit einem Satz wird man diese Fragen nicht beantworten können, weil die Distanz von 450 Jahren nicht einfach ignoriert werden darf. Im 16. Jahrhundert wäre beispielsweise kaum jemand auf die Idee gekommen, die substanziellen Aussagen des Glaubensbekenntnisses in den Horizont von Toleranz­erwartungen zu stellen.

Wenn im Spätmittelalter davon geredet wurde, etwas zu tolerieren, dann ging es darum, in unausweichlichen Fällen etwas Inakzeptables zu ertragen, weil dessen Bekämpfung mit noch größerem Übel verbunden wäre als eben die Duldung. Damit war grundsätzlich keine Anerkennung verbunden. So wurden beispielsweise – wenn auch nur mit strengen Auflagen – ‚Heiden‘ und Juden geduldet, während es Häretiker in jedem Fall zu bekämpfen galt. Es wird deutlich, dass im Blick auf das rechte Verständnis der Grundlagen des eigenen Glaubens die Grenzen für eine solche strategische Toleranz besonders eng gezogen waren. Dementsprechend war es beispielsweise auch unter den sich gegenseitig bekämpfenden Konfessionen nicht strittig, dass die öffentliche Leugnung der Trinität mit der Todesstrafe zu ahnden sei.
Der sogenannte Augsburger Religionsfriede von 1555 hat nicht verhindern können, dass weite Teile Europas mit den Verheerungen von zahlreichen Konfessionskriegen überzogen wurden. Auch dann waren es nicht die Kirchen, die sich eines Besseren besonnen hätten. Vielmehr haben die aufkommenden Nationalstaaten und die sie begründende Staatsphilosophie im 17. Jahrhundert die Situation befriedigt.

Der Heidelberger Katechismus ist im Horizont der spannungsreichen Gemengelage der zweiten und dritten reformatorischen Generation nach seinem Erscheinen vonseiten einer streng lutherischen Minderheit wegen unorthodoxer Formulierungen im Abendmahlsverständnis als aufrührerisch und sogar widergöttlich attackiert worden. Das hat dazu geführt, dass er bis heute gegen die ausdrückliche Absicht seiner Erstellung und die Ausrichtung seines Inhalts konfessionalistisch ins reformierte Lager abgeschoben wurde. Heute mag es als eine durchaus anmutige Ironie der Geschichte angesehen werden, dass dieser Katechismus, der sich eine tragfähige Vermittlung zwischen Lutheranern und Reformierten zum Ziel gesetzt hatte, infolge eines überaus kurzatmigen, aber wirksamen Eifers zu einem konfessionellen Bekenntnis der reformierten Tradition geworden ist. Die Reformierten fühlen sich durchaus recht verstanden, wenn sie sich mit diesem Katechismus ausdrücklich zur gemeinsamen reformatorischen Tradition bekennen und sich eben nicht nur an einzelne Reformatoren wie Zwingli, Luther oder Calvin halten.

Der Auftraggeber des Heidelberger Katechismus, der Pfälzer Kurfürst Friedrich III., ebenso wie sein Hauptverfasser, Zacharias Ursinus, waren im Geiste Melanchthons von dem Motiv beseelt, die sich nach dem Tode Luthers vertiefende Kluft zwischen den Lutheranern und den Reformierten in einer Union zu überwinden. Der Katechismus enthält sich weithin reformierter Sonderlehren, um die gemeinsame biblisch begründete reformatorische Lehre auf den Leuchter zu stellen. Er weiß sich ganz und gar im Dienst der durch die Reformation wieder in den Blick gekommenen, freimachenden Bindung des Glaubens an das Evangelium und eines von diesem Glauben geprägten Lebens und verpflichtet sich auf keine konfessionelle Richtung. In diesem Sinne kann er nach unseren heutigen Maßstäben als ausdrücklich ökumenisch gewürdigt werden. Diese inzwischen unbestrittene gesamtreformatorische Bedeutung gilt es anlässlich des 450. Jubiläums besonders herauszustellen.

Inhaltlich steht der Heidelberger Katechismus ganz und gar im Zeichen der versöhnenden Zuwendung Gottes als dem einzigen tragfähigen Trost im Leben und im Sterben, der unser Leben in den Horizont der Dankbarkeit stellt. Es kommt eine Freiheit in den Blick, die – wie Luther in seiner berühmten Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ betont – nicht mehr sich selber dienen muss, sondern sich ganz und gar in den Dienst an den bedrängten Nächsten gewiesen weiß. Ihm gilt es „Geduld, Frieden, Sanftmut, Barmherzigkeit und Freundlichkeit“ zu erweisen und „Schaden, so viel uns möglich, von ihm“ abzuwenden, wie es in Frage 107 heißt. Und damit keiner auf die Idee kommt, dass mit dem Nächsten etwa nur die christlichen Nachbarn gemeint sein könnten, wird ausdrücklich hinzugefügt, dass „auch unse­ren Feinden Gutes“ zu tun sei.

Der Heidelberger Katechismus ist kein Bekenntnis zur Toleranz, wohl aber ein Bekenntnis, das sich nach heutigem Verständnis gern zum Bekenntnis der Toleranz gesellt, um dieses nicht der Gleichgültigkeit und der Leere zu überlassen, sondern ihm zu einer besonderen positiven Bestimmung zu verhelfen. Es kann das Bekenntnis zur Toleranz mit Leben erfüllen, damit dieses über das Niveau hinauskommt, schon damit zufrieden zu sein, die anderen einfach nur in Ruhe zu lassen.

DR. DR. H. C. MICHAEL WEINRICH ist Inhaber des Lehrstuhls für Systematische Theologie an der Ev.-Theol. Fakultät der Ruhruniversität Bochum und Direktor des Ökumenischen Institus. Er ist Mitglied im Moderamen des Reformierten Bundes.

*Der Beitrag ist abgedruckt im EKD Magazin 2013 "Reformation und Toleranz", S. 22-24. 
Themenheft zum Download (pdf Datei 7,9 MB)