Heidelberger Katechismus Frage ...
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Die 129 Fragen des Heidelberger Katechismus - ohne die Antworten!
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1. Was ist dein einziger Trost im Leben und im Sterben?

2. Was musst du wissen, damit du in diesem Trost selig leben und sterben kannst?

3. Woher erkennst du dein Elend?

4. Was fordert denn Gottes Gesetz von uns?

5. Kannst du das alles vollkommen halten?

6. Hat denn Gott den Menschen so böse und verkehrt erschaffen?

7. Woher kommt denn diese böse und verkehrte Art des Menschen?

8. Sind wir aber so böse und verkehrt, dass wir ganz und gar unfähig sind zu irgendeinem Guten und geneigt zu allem Bösen?

9. Tut denn Gott dem Menschen nicht Unrecht, wenn er in seinem Gesetz etwas fordert, was der Mensch nicht tun kann?

10. Will Gott diesen Ungehorsam ungestraft lassen?

11. Ist denn Gott nicht auch barmherzig?

12. Wenn wir also nach dem gerechten Urteil Gottes schon jetzt und ewig Strafe verdient haben, wie können wir dieser Strafe entgehen und wieder Gottes Gnade erlangen?

13. Können wir aber selbst für unsere Schuld bezahlen?

14. Kann aber irgendein Geschöpf für uns bezahlen?

15. Was für einen Mittler und Erlöser müssen wir denn suchen?

16. Warum muss er ein wahrer und gerechter Mensch sein?

17. Warum muss er zugleich wahrer Gott sein?

18. Wer ist denn dieser Mittler, der zugleich wahrer Gott und ein wahrer, gerechter Mensch ist?

19. Woher weißt du das?

20. Werden denn alle Menschen wieder durch Christus gerettet, so wie sie durch Adam verloren gegangen sind?

21. Was ist wahrer Glaube?

22. Was ist für einen Christen notwendig zu glauben?

23. Wie lautet dieses Glaubensbekenntnis?

24. Wie wird das Glaubensbekenntnis eingeteilt?

25. Warum nennst du denn drei: den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist, wo doch Gott nur einer ist?

26. Was glaubst du, wenn du sprichst: „Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer Himmels und der Erde“?

27. Was verstehst du unter der Vorsehung Gottes?

28. Was nützt uns die Erkenntnis der Schöpfung und Vorsehung Gottes?

29. Warum wird der Sohn Gottes Jesus, das heißt „Heiland“ genannt?

30. Glauben denn auch die an den einzigen Heiland Jesus, die Heil und Seligkeit bei den Heiligen, bei sich selbst oder anderswo suchen?

31. Warum wird er Christus, das heißt „Gesalbter“ genannt?

32. Warum wirst aber du ein Christ genannt?

33. Warum heißt Jesus Christus „Gottes eingeborener Sohn“, da doch auch wir Kinder Gottes sind?

34. Warum nennst du ihn „unseren Herrn“?

35. Was bedeutet: „Empfangen durch den heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria“?

36. Was nützt es dir, dass er durch den heiligen Geist empfangen und von der Jungfrau Maria geboren ist?

37. Was verstehst du unter dem Wort „gelitten“?

38. Warum hat er unter dem Richter Pontius Pilatus gelitten?

39. Bedeutet sein Tod am Kreuz mehr, als wenn er eines anderen Todes gestorben wäre?

40. Warum hat Christus den Tod erleiden müssen?

41. Warum ist er begraben worden?

42. Warum müssen wir noch sterben, obwohl Christus für uns gestorben ist?

43. Welchen weiteren Nutzen haben wir aus Opfer und Tod Christi am Kreuz?

44. Warum folgt „abgestiegen zu der Hölle“?

45. Was nützt uns die Auferstehung Christi?

46. Wie verstehst du, dass es heißt „aufgefahren in den Himmel“?

47. Ist denn Christus nicht bei uns bis ans Ende der Welt, wie er uns verheißen hat?

48. Werden aber auf diese Weise nicht Gottheit und Menschheit in Christus voneinander getrennt, wenn er nach seiner menschlichen Natur nicht überall ist, wo er nach seiner Gottheit ist?

49. Was nützt uns die Himmelfahrt Christi?

50. Warum wird hinzugefügt „er sitzt zur Rechten Gottes“?

51. Was nützt uns diese Herrlichkeit unseres Hauptes Christus?

52. Was tröstet dich die Wiederkunft Christi, „zu richten die Lebenden und die Toten“?

53. Was glaubst du vom heiligen Geist?

54. Was glaubst du von der „heiligen allgemeinen christlichen Kirche“?

55. Was verstehst du unter der „Gemeinschaft der Heiligen“?

56. Was glaubst du von der „Vergebung der Sünden“?

57. Was tröstet dich die „Auferstehung der Toten“?

58. Was tröstet dich die Verheißung des ewigen Lebens?

59. Was hilft es dir aber nun, wenn du das alles glaubst?

60. Wie bist du gerecht vor Gott?

61. Warum sagst du, dass du allein durch den Glauben gerecht bist?

62. Warum können denn unsere guten Werke uns nicht ganz oder teilweise vor Gott gerecht machen?

63. Verdienen aber unsere guten Werke nichts, obwohl Gott sie doch in diesem und dem zukünftigen Leben belohnen will?

64. Macht aber diese Lehre die Menschen nicht leichtfertig und gewissenlos?

65. Wenn nun allein der Glaube uns Anteil an Christus und allen seinen Wohltaten gibt, woher kommt solcher Glaube?

66. Was sind Sakramente?

67. Sollen denn beide, Wort und Sakrament, unseren Glauben auf das Opfer Jesu Christi am Kreuz als den einzigen Grund unserer Seligkeit hinweisen?

68. Wieviel Sakramente hat Christus im Neuen Testament eingesetzt?

69. Wie wirst du in der heiligen Taufe erinnert und gewiss gemacht, dass das einmalige Opfer Christi am Kreuz dir zugut kommt?

70. Was heißt, mit dem Blut und Geist Christi gewaschen sein?

71. Wo hat Christus verheißen, dass wir so gewiss mit seinem Blut und Geist wie mit dem Taufwasser gewaschen sind?

72. Ist denn das äußerliche Wasserbad selbst die Abwaschung der Sünden?

73. Warum nennt denn der Heilige Geist die Taufe das „Bad der Wiedergeburt“ und die „Abwaschung der Sünden“?

74. Soll man auch die kleinen Kinder taufen?

75. Wie wirst du im heiligen Abendmahl erinnert und gewiss gemacht, dass du an dem einzigen Opfer Christi am Kreuz und allen seinen Gaben Anteil hast?

76. Was heißt, den gekreuzigten Leib Christi essen und sein vergossenes Blut trinken?

77. Wo hat Christus verheißen, dass er die Gläubigen so gewiss mit seinem Leib und Blut speist und tränkt, wie sie von diesem gebrochenen Brot essen und von diesem Kelch trinken?

78. Werden denn Brot und Wein in Leib und Blut Christi verwandelt?

79. Warum nennt denn Christus das Brot seinen Leib und den Kelch sein Blut oder nennt den Kelch den neuen Bund in seinem Blut, und warum spricht Paulus von der Gemeinschaft des Leibes und Blutes Jesu Christi?

80. Was ist für ein Unterschied zwischen dem Abendmahl des Herrn und der päpstlichen Messe?

81. Welche Menschen sollen zum Tisch des Herrn kommen?

82. Dürfen aber zum heiligen Abendmahl auch solche zugelassen werden, die sich in ihrem Bekenntnis und Leben als Ungläubige und Gottlose erweisen?

83. Was ist das Amt der Schlüssel?

84. Wie wird das Himmelreich durch die Predigt des heiligen Evangeliums auf- und zugeschlossen?

85. Wie wird das Himmelreich durch die christliche Bußzucht zu- und aufgeschlossen?

86. Da wir nun aus unserm Elend ganz ohne unser Verdienst aus Gnade durch Christus erlöst sind, warum sollen wir gute Werke tun?

87. Können denn auch die selig werden, die sich von ihrem undankbaren, unbußfertigen Leben nicht zu Gott bekehren?

88. Worin besteht die wahrhaftige Buße oder Bekehrung des Menschen?

89. Was heißt Absterben des alten Menschen?

90. Was heißt Auferstehen des neuen Menschen?

91. Was sind denn gute Werke?

92. Wie lautet das Gesetz des HERRN?

93. Wie werden diese Gebote eingeteilt?

94. Was fordert der Herr im ersten Gebot?

95. Was ist Götzendienst?

96. Was will Gott im zweiten Gebot?

97. Darf man denn gar kein Bild machen?

98. Dürfen denn nicht die Bilder als „der Laien Bücher“ in den Kirchen geduldet werden?

99. Was will Gott im dritten Gebot?

100. Ist es denn eine so schwere Sünde, Gottes Namen mit Schwören und Fluchen zu lästern, dass Gott auch über die zürnt, die nicht alles tun, um es zu verhindern?

101. Darf man aber überhaupt bei dem Namen Gottes einen Eid schwören?

102. Darf man auch bei den Heiligen oder anderen Geschöpfen schwören?

103. Was will Gott im vierten Gebot?

104. Was will Gott im fünften Gebot?

105. Was will Gott im sechsten Gebot?

106. Redet denn dieses Gebot nur vom Töten?

107. Haben wir das Gebot schon erfüllt, wenn wir unseren Nächsten nicht töten?

108. Was will Gott im siebenten Gebot?

109. Verbietet Gott in diesem Gebot allein den Ehebruch?

110. Was verbietet Gott im achten Gebot?

111. Was gebietet dir aber Gott in diesem Gebot?

112. Was will Gott im neunten Gebot?

113. Was will Gott im zehnten Gebot?

114. Können aber die zu Gott Bekehrten diese Gebote vollkommen halten?

115. Warum lässt uns Gott denn die zehn Gebote so eindringlich predigen, wenn sie doch in diesem Leben niemand halten kann?

116. Warum ist den Christen das Gebet nötig?

117. Was gehört zu einem Gebet, damit es Gott gefällt und von ihm erhört wird?

118. Was hat uns Gott befohlen, von ihm zu erbitten?

119. Wie lautet dieses Gebet

120. Warum hat uns Christus befohlen, Gott so anzureden: „Unser Vater“?

121. Warum wird hinzugefügt: „im Himmel“?

122. Was bedeutet die erste Bitte: „Geheiligt werde dein Name“?

123. Was bedeutet die zweite Bitte: „Dein Reich komme“?

124. Was bedeutet die dritte Bitte: „Dein Wille geschehe wie im Himmel so auf Erden“?

125. Was bedeutet die vierte Bitte: „Unser tägliches Brot gib uns heute“?

126. Was bedeutet die fünfte Bitte: „Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern“?

127. Was bedeutet die sechste Bitte: „Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen“?

128. Wie beschließt du dieses Gebet: „Dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit“?

129. Was bedeutet das Wort: „Amen“?

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Zeitliche und ewige Wohlfahrt! Der Heidelberger Katechismus in Westfalen

Verbreitung und Union im 19. Jahrhundert

Schautafeln, erarbeitet von Ingrun Osterfinke für die Ausstellung des Landeskirchlichen Archivs der EKvW in Bielefeld vom 5. bis 28. Nov. 2013 "Zeitliche und ewige Wohlfahrt! 450 Jahre Heidelberger Katechismus“.

1. Tafel Verbreitung Heidelberger Katechismus in Westfalen>>> Zur pdf der beiden Ausstellungstafeln 

Der Text der ersten Ausstellungstafel: Verbreitung in Westfalen

„Alß befehlen wir euch hiemit gnädigst, die vorgedachte Süster Kirche … zu der Reformirten Gottesdinst der Reformirten Gemeine daselbst dergestalt anzuweisen, undt einzugeben, daß Sie von nun an in derselbigen predigen, das Abendmahl halten, die Kinder tauffen, die Leute trauer und alles das ungehindert verrichten mögen, was zu einem volkommenen und unbeschränkten Gottesdinst gehöret …“

Friedrich Wilhelm Kurfürst von Brandenburg zur Übergabe der Bielefelder Süsterkirche an die Reformierte Gemeinde, 1681 (Archiv der Ev.-Reformierten Kirchengemeinde Bielefeld, LkA EKvW 4.107 Nr. 658)

Verbreitung des reformierten Bekenntnisses bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

Bald nach seiner Veröffentlichung in der Kurpfalz hielt der Heidelberger Katechismus auch in Westfalen Einzug. Durch persönliche oder familiäre Verbindungen angeregt, öffneten einzelne Landesherren ihre Herrschaftsbereiche nach der lutherischen Reformation nun dem reformierten Bekenntnis: 1577 in der Grafschaft Nassau-Siegen, 1581 in der Grafschaft Wittgenstein und 1588 in den Grafschaften Tecklenburg-Bentheim-Steinfurt. Hier galt der Heidelberger Katechismus mit jeweils eigenen Kirchenordnungen.

In den Grafschaften Mark und Ravensberg sowie im Bistum Minden war der Impuls zur Reformation von der Bevölkerung selbst ausgegangen und es gab bereits lutherische Gemeinden. Die Städte Dortmund, Lippstadt, Soest und Herford hatten ebenfalls das Augsburger Bekenntnis angenommen. In der Mark kamen durch den Einfluss niederländischer Glaubensflüchtlinge nun seit Ende des 16. Jahrhunderts auch viele reformierte Gemeinden hinzu, die den Heidelberger Katechismus anerkannten. Für das hier entstandene Selbstverwaltungssystem aus Presbyterien und Synoden bestätigte der Kurfürst von Brandenburg als neuer Landesherr 1662 eine eigene reformierte (und 1687 eine lutherische) Kirchenordnung in Kleve und Mark. Der Kurfürst selbst war reformiert. Unter seinem Schutz bildeten sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auch in Minden-Ravensberg einzelne reformierte Gemeinden in Minden, Herford und Bielefeld sowie später in Vlotho.

Zum Ende des 17. Jahrhunderts fasste in den Herrschaften Gemen und Anholt neben dem lutherischen das reformierte Bekenntnis Fuß, ebenso entstand eine reformierte Gemeinde in Soest. In den geistlichen Herrschaftsgebieten der katholischen Fürstbischöfe von Münster, Paderborn und Köln dagegen wurden reformatorische Tendenzen und somit die jungen lutherischen und zum Teil reformierten Gemeinden weitgehend unterdrückt, eine kleine reformierte Gemeinde hielt sich in Werth.

Ein sehr wechselvolles Schicksal in den Konfessionskriegen des Reformationszeitalters erlebte die Obergrafschaft Lingen. Seit 1678 stand sie unter der Herrschaft Wilhelms III. von Nassau-Oranien, der nach katholischen Zwischenherrschaften das reformierte Bekenntnis in den vier Kirchspielen Ibbenbüren, Mettingen, Recke und Brochterbeck dauerhaft wieder einführte.
 

2. Tafel  Westfalen "Union im 19. Jahrhundert"

>>> Zur pdf der beiden Ausstellungstafeln

Der Text der zweiten Asstellungstafel: Union im 19. Jahrhundert

„Unbedenklich ist die Ausarbeitung eines Catechismus für die ganze Provinzial-Synode … die schwerste Aufgabe, die der Synode gestellt ist … allein sie erscheint doch höchst wünschenswert …“

Präses von der Kuhlen auf der ersten Westfälischen Provinzialsynode im Oktober 1835 in Soest
(LkA EKvW 29.3)

Union im 19. Jahrhundert

1817 rief König Friedrich Wilhelm III. von Preußen die Gemeinden beider evangelischer Bekenntnisse zur Kirchenunion auf. Er strebte nach einer einheitlichen kirchlichen Verfassung für die Provinzen seines Herrschaftsgebietes, das seit dem Wiener Kongress 1815 auch das ganze heutige Westfalen umfasste.

Nach dem Verständnis vieler Gemeinden hätte zur Union auch ein gemeinsamer Unionskatechismus gehört. Der erste Versuch für einen solchen Unionskatechismus stammt von Friedrich Adolf Krummacher, General-Superintendent von Anhalt-Bernburg, aus dem Jahr 1823. In Westfalen hatte Pfarrer Christian Nonne aus Schwelm 1824 einen Entwurf ausgearbeitet, der von der Märkischen Gesamtsynode den Gemeinden in der Mark zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Eine Annahme scheiterte jedoch an der Verschiedenartigkeit der Ansichten. Seit 1835 berief die Westfälische Provinzialsynode regelmäßig eine Kommission zur Prüfung der gebrauchten und neu verfassten Katechismen – mit Ausnahme des Kleinen Katechismus Luthers und des Heidelberger Katechismus. Vor allem war in den einzelnen, häufig von Pfarrern verfassten Katechismen der Lehrbegriff zu prüfen, ob dieser mit der Heiligen Schrift und den Bekenntnisschriften der evangelischen Kirche übereinstimmt. 1841 wurden 23 Katechismen genehmigt, 21 nicht genehmigt und 7 als geduldet eingestuft. Die geduldeten Katechismen waren so bald wie möglich abzuschaffen. Unter den nicht genehmigten Katechismen befanden sich auch die von Snell und Hasenklever, die in vielen Siegerländer Gemeinden verbreitet waren. Als sie von der Provinzialsynode verboten wurden, entschied man sich dort für Krummachers Veröffentlichung. Zur Ausarbeitung eines Unionskatechismus, wie im Rheinland, kam es in Westfalen nicht.

Der Heidelberger Katechismus spielte bis in das 19. Jahrhundert hinein eine wichtige Rolle im Familienleben und im Schulwesen der reformierten Gemeinden. Als die Westfälische Provinzialsynode im Zuge der Union 1853 den gleichzeitigen Gebrauch von Lutherischem und Heidelberger Katechismus in einer Gemeinde untersagte, setzte sich der Lutherische Katechismus in den Unionsgemeinden durch. Der Heidelberger Katechismus kam in der Mark außer Gebrauch. Auch die reformierten Gemeinden in Bielefeld, Herford und Soest, in Siegen und Wittgenstein wandten sich im 19. Jahrhundert vorübergehend anderen Katechismen zu. Den Heidelberger empfand man im Zuge der Aufklärung vielerorts als zu schwerfällig und zu dogmatisch. Dies änderte sich in der zweiten Jahrhunderthälfte, nachdem die Erweckungsbewegung zu einer Rückbesinnung auf das Bekenntnis geführt hatte. Die Synode Siegen beschloss 1872, den Heidelberger Katechismus in ihren Gemeinden wieder einzuführen und veröffentlichte eine eigene Ausgabe, später gemeinsam mit der Kreissynode Wittgenstein. Die Kreissynode Tecklenburg gab bereits seit 1858 eine eigene Fassung des Heidelberger Katechismus heraus. In den reformierten Gemeinden in Bielefeld und Soest fiel die Entscheidung zur Wiedereinführung 1875, in Herford 1887.

Ingrun Osterfinke

Benutzte Literatur/Quellen:

Werner Danielsmeyer: Die Evangelische Kirche von Westfalen. Bekenntnisstand. Verfassung. Dienst an Wort und Sakrament, Bielefeld 1978

Heinrich Friedrich Jacobson: Geschichte der Quellen des evangelischen Kirchenrechts der Provinzen Rheinland und Westfalen, mit Urkunden und Regesten, Königsberg 1844

Gottlieb Lüttgert: Evangelisches Kirchenrecht in Rheinland und Westfalen, Gütersloh, 1905

Wilhelm H. Neuser: Evangelische Kirchengeschichte Westfalens im Grundriss (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte, Bd. 22), Bielefeld 2002

Walter Göbell: Die evangelisch-lutherische Kirche in der Grafschaft Mark. Verfassung, Rechtsprechung und Lehre. Kirchenrechtliche Quellen von 1710 bis 1800 (Beihefte zum Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte, Heft 5), Bielefeld 1961

Friedrich Wilhelm Schmidt: Nachrichten aus der Geschichte der evangelisch-reformierten Gemeinde und der reformierten Süsterkirche zu Bielefeld, in: 300 Jahre Evangelisch-reformierte Gemeinde Bielefeld 1657-1957, Bielefeld 1957, S.17-81

Thomas Rohm und Anton Schindling, Tecklenburg, Bentheim, Steinfurt, Lingen in: Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650, Bd. 3: Der Nordwesten, hg. von Anton Schindling und Walter Ziegler, Münster 1991

Wilhelm H. Neuser, Reformation und Gegenreformation in Recke, in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte, Bd. 87, Bielefeld 1993, S. 99-114

Protokolle der Westfälischen Provinzialsynode, LkA EKvW 29.3

Karl-Christoph Flick: Der Heidelberger Katechismus in Ostwestfalen und angrenzenden Gebieten (http://www.heidelberger-katechismus.net/6404-217-227-50.html, abgerufen am 17.06.2013)

Frank-Michael Kuhlemann: Politik und Konfession zur Geschichte der evangelisch-reformierten Gemeinde vom 17. Jahrhundert bis 1945, in: 1743-1993. 250 Jahre Evang.-reform. Petrikirche Minden. Festschrift zum 250-jährigen Kirchweihjubiläum der Evangelisch-reformierten Petrikirche Minden, Minden 1993, S. 40-62

Otto Wöhrmann: Aus dem Leben und aus der Zeit des Vaters des Herforder Katechismus, des Seniors und Magisters Matthias Rothe, Predigers an der Münsterkirche zu Herford 1674 - 1727, eines Vertreters des Pietismus in der schweren Zeit nach dem 30jährigen, Herford 1919

Festschrift zur Weihe der evangelischen Petri-Kirche zu Herford, 1902

Karl-Gottfried von Renesse: Glückliche Fahrt! 1664-1914. Zum 250jährigen Jubiläum der evangelisch-reformierten Gemeinde in Soest, Soest 1914

Die Evangelische Kirche in Nassau-Oranien 1530-1930. Festschrift zum Gedächtnis der Einführung der Reformation (1530) und des Heidelberger Katechismus (1580) in den Graffschaften Nassau-Siegen. Mit Beiträgen von Prof. D. Heinrich Schlosser in Herborn und Pfarrer Lic. Wilh. Neuser in Siegen, Band 1, hg. von den Kirchenkreisen Siegen und Wittgenstein, Siegen 1931

Johannes Burkhardt: Staat, Kirche und Gemeinschaft. Zur Geschichte der Kreissynode Wittgenstein im 19. und 20. Jahrhundert, in: Von Wittgenstein in die Welt. Radikale Frömmigkeit und religiöse Toleranz (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte, Bd. 35), Bielefeld 2009, S. 195-247

Walter Schmithals: Die Einführung der Union im Kirchenkreise Wittgenstein, in: Wittgenstein. Blätter des Wittgensteiner Heimatvereins, 1966, S. 193-208

Der Kirchenkreis Tecklenburg in Geschichte und Gegenwart, hg. von der Kreissynode Tecklenburg, Bielefeld 1988

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